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[ Eintrag
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Kategorie:
Haupt
> Stellen Jobs > Arbeitsamt Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe Personalamt
Arbeitslos Arbeitslose RAV
Arbeitsgemeinschaft Arbeit
Die Datenbank der EntscheidenachGleichstellungsgesetz; Gleichstellungsgesetz (Eintrag #:
4494)
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| Eintrags-Datum / Zeit:
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25 May-11:38 |
Eintrags-Nummer ID
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4494 |
| Kanton:
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Zuerich-Stadt-ZH |
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Profil und Beschreibungen
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Kontakt zu www.gleichstellungsgesetz.ch über
info@equality.ch; Kontakt zu www.leg.ch über
info.befh@vd.ch
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Das Gleichstellungsgesetz beschäftigt sich mit
Diskriminierungen im Erwerbsleben und gilt für
alle Anstellungsverhältnisse in der
Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen
Verwaltungen und Institutionen. Es stützt sich
auf
den Gleichstellungsartikel (
Bundesverfassung Art. 8 Abs. 3). Als Zweck des
Gesetzes ist ausdrücklich «die Förderung der
tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann»
(Artikel 1) genannt.
__________________________________________________
____________________
Die Datenbank der Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz (GIG)
Art. 3 Diskriminierungsverbot GIG
1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen
aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch
indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht
unter Berufung auf den Zivilstand, auf die
familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen,
auf eine Schwangerschaft.
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