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Schreibservice Kirchenaustritt: korrektes Schreiben an die Kirche für das Austreten aus der Kirche. Der Austritt aus der römisch-katholischen oder der evangelisch-reformierten Landeskirche erfolgt in der Schweiz durch persönliche, schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege (oder je nach Kanton Kirchgemeinderat, Kirchenvorsteherschaft, Kirchenrat) der Kirchgemeinde, in der das Mitglied wohnt. In der Regel suchen der Pfarrer, die Pfarrerin oder ein anderes Mitglied der Kirchenpflege das Gespräch mit dem Austretenden. Wer sich überlegt aus der Kirche auszutreten, sollten die Konsequenzen bedenken, das Verlassen der Kirchen-Gemeinschaft und verzicht auf Kirchen-Dienste: Taufe, kirchliche Trauung, kirchliches Begräbnis u.a.
URL 1 : | http://www.austreten.ch/ |
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