Berner Arbeitgeber, 3007 Bern.
Berner Arbeitgeber, Ausgleichskassen. Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (1. Säule) ist 1948 in Kraft getreten. Sie ist obligatorisch. Sie beruht auf dem Grundsatz der Gleichheit aller Beitragszahler, weil die ausgerichteten Leistungen lediglich in beschränktem Masse von Einkommen und Beiträgen abhängen. Die Finanzierung beruht auf dem „Umlageverfahren mit Reservefonds“, aufgrund dessen die Prämien der Beitragszahler unmittelbar zur Finanzierung der Leistungen verwendet werden. Ein allfälliger Überschuss wird dem AHV-Ausgleichsfonds zugeschlagen bzw. ein Defizit belastet.