Transcom, 4057 Basel.
www.funtrailer.ch
Fun Trailer oder "Nachziehstange" ?
Wird ein komplettes Kinderrad nachgezogen, sollten
folgende Aspekte bedacht werden:
Da fast alle Kinderräder bis einschließlich 20"
Laufradgröße eine Rücktrittbremse haben, hat das
(verkehrsunmündige) Kind die Möglichkeit, das
Gespann auszubremsen. In der Schweiz ist daher das
Nachziehen von Fahrrädern verboten, Trailerbikes
jedoch ausdrücklich erlaubt!
Vergleichen Sie das Spiel der Fun
Trailer-Kupplung mit dem Spiel der angebotenen
Stangen und urteilen Sie selbst! Außerdem sind
durch die Länge des Gespannes die Hebel- und
Torsionskräfte wesentlich größer als beim Fun
Trailer. Aus einem holländischen Test
(www.fietsersbond.nl / De vraakbaak): "Obwohl auf
der Verpackung steht, dass die Stange für Kinder
bis 32 kg geeignet ist, zeigt die Praxis, dass mit
einem Kind von 30 kg das Kinderrad permanent so
schief hängt, dass das Radfahren für den
Erwachsenen unmöglich gemacht wird!". Und auch bei