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Fun Trailer oder "Nachziehstange" ? Wird ein komplettes Kinderrad nachgezogen, sollten folgende Aspekte bedacht werden: Da fast alle Kinderräder bis einschließlich 20" Laufradgröße eine Rücktrittbremse haben, hat das (verkehrsunmündige) Kind die Möglichkeit, das Gespann auszubremsen. In der Schweiz ist daher das Nachziehen von Fahrrädern verboten, Trailerbikes jedoch ausdrücklich erlaubt! Vergleichen Sie das Spiel der Fun Trailer-Kupplung mit dem Spiel der angebotenen Stangen und urteilen Sie selbst! Außerdem sind durch die Länge des Gespannes die Hebel- und Torsionskräfte wesentlich größer als beim Fun Trailer. Aus einem holländischen Test (www.fietsersbond.nl / De vraakbaak): "Obwohl auf der Verpackung steht, dass die Stange für Kinder bis 32 kg geeignet ist, zeigt die Praxis, dass mit einem Kind von 30 kg das Kinderrad permanent so schief hängt, dass das Radfahren für den Erwachsenen unmöglich gemacht wird!". Und auch bei

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