Arbeitsamt Bülach (RAV Bülach) 8180 Bülach
RAV-Bülach
Personen mit einer unselbständigen Tätigkeit
(Angestellte) sind in der Regel gegenüber der
Arbeitslosenversicherung (ALV) beitragspflichtig
und somit auch gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Der Arbeitgeber zieht den Beitrag des
Arbeitnehmers direkt vom Lohn ab und entrichtet
ihn der AHV-Ausgleichskasse. Das Gesetz sieht
zudem vor, dass Personen, die keine Beiträge
leisten, unter gewissen Umständen trotzdem
versichert sind (sogenannte von der Erfüllung der
Beitragszeit befreite Personen).
Selbständigerwerbende sind nicht
beitragspflichtig
und somit auch nicht versichert!