www.sexuellebelaestigung.ch Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
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Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören:
Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von
pornografischem Material (auch elektronisch),
Anzügliche Bemerkungen und sexistische
"Witze"
Unerwünschte Körperkontakte und
Berührungen
Annäherungsversuche und
Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art
zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen
von Vorteilen und dem Androhen von
Nachteilen
Gina Ludi, lic. rer. soc.,Wissenschaftliche
Mitarbeiterin, Tel. 031 323 29 31