Schweizer KMU aus verschiedenen Branchen und Regionen z. B. Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St.Gallen, Lugano, Biel, Thun, Fribourg, Schaffhausen, Chur, Uster, Neuchatel, Emmen, Zug USW.

www.sexuellebelaestigung.ch Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören: Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch),

Anzügliche Bemerkungen und sexistische "Witze"

Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen

Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen

Gina Ludi, lic. rer. soc.,Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Tel. 031 323 29 31

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