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gemeinfreie Bilder, Werke

Hier hat es Infos zur Gemeinfreiheit bzw. zum Urheberrecht in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Außerdem zur Gemeinfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich. Was ist Gemeinfreiheit? Die sog. Gemeinfreiheit (engl. "public domain") bezeichnet sämtliche sog. schöpferischen Werke, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder einem solchen noch nie unterlegen hatten. In der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlischt gemäß Art. 29 URG (Urheberrechtsgesetz) der urheberrechtliche Schutz 50 Jahre nach dem Tod eines Urhebers für EDV-Programme, 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers für sämtliche anderen Werke. Muß davon ausgegangen werden, der Urheber sei seit mehr als 50 beziehungsweise 70 Jahren verstorben, so besteht kein Schutz mehr.


Vignette, als amtliches Werk gemeinfrei

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