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Die Hauptrolle des Bundesgerichts besteht in der
Beurteilung von Rechtsmitteln, die gegen
letztinstanzliche kantonale Entscheide in
Rechtssachen des Bundes (sei es aus dem Zivil-,
Straf-, Verwaltungs- oder Verfassungsrecht)
ergriffen werden.
Die beiden Sozialrechtlichen Abteilungen (am
Standort des früheren Eidgenössischen
Versicherungsgerichts in Luzern) behandeln
hauptsächlich Beschwerden in Streitigkeiten aus
dem Sozialversicherungsrecht.
Durch seine Urteile, die es als letzte
schweizerische Instanz fällt, kann das
Bundesgericht eine einheitliche Anwendung des
materiellen Bundesrechts fördern.