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Das Bundesstrafgericht (durch dessen Strafkammer)
beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, die
das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes
unterstellt. Konkret geht es um die in Art. 336
und 337 des Strafgesetzbuches aufgelisteten
Delikte, das heisst Verbrechen und Vergehen u.a.
gegen Bundesinteressen (gewisse Straftaten von
oder gegen Bundesbeamte, gegen eidgenössische
Institutionen oder völkerrechtlich geschützte
Personen, Korruptionsdelikte etc.), um
Sprengstoffdelikte sowie um Fälle von
Wirtschaftskriminalität, organisiertem Verbrechen
und Geldwäscherei, welche die kantonalen oder
äusseren Grenzen der Eidgenossenschaft
überschreiten. Dazu kommen Zuständigkeiten,
welche
sich aus weiteren Bundesgesetzen ergeben, so dem
Luftfahrtgesetz, dem Kernenergiegesetz oder dem
Rohrleitungsgesetz. Im Weiteren übernimmt das
Bundesstrafgericht (durch dessen I.
Beschwerdekammer) die Aufgaben der früheren
Anklagekammer des Bundesgerichts.