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Um Sie vor der neuen Gefahr durch
Flüssigsprengstoffe zu schützen, hat die
Europäische Union (EU) neue
Sicherheitsbestimmungen erlassen, durch die die
Flüssigkeitsmengen, die Sie in den Bereich hinter
die Sicherheitskontrollen an Flughäfen mitnehmen
dürfen, beschränkt werden. Diese Regeln gelten für
alle Passagiere, die von Flughäfen innerhalb der
EU starten, unabhängig von ihrem Flugziel.
Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Handgepäck an den
Sicherheitskontrollen außer auf die bereits bisher
verbotenen Gegenstände auch auf Flüssigkeiten
kontrolliert werden.
Sie dürfen nur kleine Mengen an Flüssigkeiten im
Handgepäck mitführen. Diese Flüssigkeiten müssen
in separaten Behältern abgefüllt sein, die jeweils
maximal 100 ml beinhalten dürfen. Diese Behälter
sind in einem durchsichtigen, wieder
versiegelbaren Plastikbeutel mit einem
Gesamtvolumen von maximal einem Liter pro
Passagier zu verpacken.
Die neuen Bestimmungen begrenzen je