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Arbeitslose RAV Arbeitsgemeinschaft Arbeit
Arbeitsamt Wetzikon (RAV Wetzikon) 8622 Wetzikon 
Eintrags-Nummer ID  54285

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  • http://www.rav.zh.ch/internet/vd/awa/rav/de/informationen/standorte/rav_wetzikon.html
  • Bahnhofstr. 196 Postfach 222, 8622 Wetzikon, Tel. 044 931 38 38
  • Wetzikon, Medikon, Grüt, Bossikon, Robenhausen, Kempten, Aretshalden, Bertschikon, Sack, Gossau, Aathal, Seegräben, Ettehnausen
  • Die Geltendmachung von Kurzarbeit muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Dazu muss der Arbeitgeber mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Abt. Arbeitslosenversicherung, 8090 Zürich eine Voranmeldung einreichen.
RAV-Wetzikon
Die Arbeitslosenversicherung deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung werden die Leistungen an den Arbeitgeber ausgerichtet.
Eintrags-Nummer ID 54285
URL 1 : http://www.rav.zh.ch/internet/vd/awa/rav/de/informationen/standorte/rav_wetzikon.html
Adresse : Bahnhofstr. 196 Postfach 222, 8622 Wetzikon, Tel. 044 931 38 38
Agglomeration : Wetzikon, Medikon, Grüt, Bossikon, Robenhausen, Kempten, Aretshalden, Bertschikon, Sack, Gossau, Aathal, Seegräben, Ettehnausen
Produkt-Liste & Dienstleistungen : Die Geltendmachung von Kurzarbeit muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Dazu muss der Arbeitgeber mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Abt. Arbeitslosenversicherung, 8090 Zürich eine Voranmeldung einreichen.
  • Arbeitsamt Arbeitsämter Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV Arbeitsmarkt Arbeitsvermittlung Arbeitsvermittlungen Volkswitschaftsdepartement Erwerbslose Arbeitslosigkeit Berufszentrum
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