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Wer von einem Schweizer Flughafen abfliegt oder wer mit einer Schweizerfluggeseschaft und EU Fluggesellschaft aus dem Ausland zurückkehrt, für den Passagier gelten die gleichen Fluggastrechte wie in der EU. Die EU Passagierrechte sorgt dafür, dass die Rechte der Passagiere eingehalten werden. EU Verordnung 261/2004.
Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen, Flug Annullierung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen:
- 250 EUR bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von 1500 km,
- 400 EUR bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km bis zu 3500 km,
- 600 EUR bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500 km.
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