Arbeitsamt Zürich (RAV Kanton Zürich)EU-Kompetenzzentrum in Zürich im RAV Lagerstrasse107 8021 Zürich
RAV-EU-Recht
Halten Sie sich zwecks Stellensuche länger als 3
Monate in der Schweiz auf, müssen sie sich bei der
Einwohnerkontrolle Ihreres Aufenthaltsortes oder
direkt beim Migrationsamt des Kantons Zürich
melden. EFTA-Bürger/innen und EU-Bürger/innen, die
in einem EU-Mitgliedstaat Anspruch auf Leistungen
bei Arbeitslosigkeit haben, können in der Schweiz
Arbeit suchen und dabei während maximal 3 Monaten
ihre Arbeitslosenleistungen in die Schweiz
importieren. Wer Leistungen in die Schweiz
importieren will, muss sich bei einem unserer
beiden EU-Kompetenzzentren als Stellen Suchende(r)
persönlich melden. Die Anmeldung muss innerhalb
von 7 Tagen nach Abmeldung beim Arbeitsamt des
Herkunftslandes erfolgen, resp. innerhalb der auf
dem Formular E 303/1-4 unter Punkt 3 angegebenen
Frist.