Schweizer KMU aus verschiedenen Branchen und Regionen z. B. Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St.Gallen, Lugano, Biel, Thun, Fribourg, Schaffhausen, Chur, Uster, Neuchatel, Emmen, Zug USW.

Arbeitsamt Zürich (RAV Kanton Zürich)EU-Kompetenzzentrum in Zürich im RAV Lagerstrasse107 8021 Zürich

RAV-EU-Recht
Halten Sie sich zwecks Stellensuche länger als 3 Monate in der Schweiz auf, müssen sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihreres Aufenthaltsortes oder direkt beim Migrationsamt des Kantons Zürich melden. EFTA-Bürger/innen und EU-Bürger/innen, die in einem EU-Mitgliedstaat Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit haben, können in der Schweiz Arbeit suchen und dabei während maximal 3 Monaten ihre Arbeitslosenleistungen in die Schweiz importieren. Wer Leistungen in die Schweiz importieren will, muss sich bei einem unserer beiden EU-Kompetenzzentren als Stellen Suchende(r) persönlich melden. Die Anmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Abmeldung beim Arbeitsamt des Herkunftslandes erfolgen, resp. innerhalb der auf dem Formular E 303/1-4 unter Punkt 3 angegebenen Frist.

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