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Die Heilpädagogische Schule Liestal-Frenkendorf, die Heilpädagogische Schule Münchenstein und die Heilpädagogische Schule Sissach bilden zusammen die Heilpädagogische Schule Baselland. Die Heilpädagogische Schule Baselland versteht sich als eine Schule an 3 Standorten.
Die Heilpädagogische Schule Baselland unterrichtet Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung und begleitet sie auf ihrem individuellen Bildungsweg.
Sonderschule und Therapie an den Standorten Liestal-Frenkendorf, Münchenstein und Sissach.
Stützmassnahmen an der Regelschule für alle Schülerinnen und Schüler der Heilpädagogischen Schule Baselland, die integrativ geschult werden (Integrationsklasse, Einzelintegration).
Die Heilpädagogische Schule Baselland unterrichtet und begleitet die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zu einer beruflichen Anschlusslösung. Sie unterstützt die Entfaltung der Gesamtpersönlichkeit und legt grossen Wert auf die Entwicklung der Selbständigkeit und Erlebnisfähigkeit.
Die Heilpädagogische Schule Baselland ist eine Institution des Vereins insieme Baselland.
Die Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung ist geregelt durch:
Die Vorgaben des Bundesamtes für Sozialversicherung BSV Bern,
Das Bildungsgesetz Kanton Baselland,
Die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Baselland,
Das Leitbild der Heilpädagogischen Schule Baselland,
Das Betriebskonzept und das pädagogische Konzept der Heilpädagogischen Schule Baselland.
Die Angebote der Heilpädagogischen Schule Baselland ermöglichen eine weitgehende soziale und berufliche Integration.
Kinder mit einer geistigen Behinderung oder einer schweren Lernstörung mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft können ab dem 4. Altersjahr in die Heilpädagogische Schule Baselland aufgenommen werden. Der Aufnahme geht eine schulpsychologische oder kinderpsychiatrische Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst bzw. den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst voraus.
Ausserkantonalen Aufnahmeanträgen kann in Absprache mit der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe BL zugestimmt werden, wenn
ein Platzangebot vorhanden ist und
eine Kostengutsprache des Wohnkantons vorliegt.
Nach erfolgter Abklärung melden die Eltern ihr Kind auf dem Sekretariat der Heilpädagogischen Schule Baselland an. Die Zuweisung an einen Schulstandort erfolgt intern.
Besteht am zuständigen Standort kein oder ein nicht geeignetes Platzangebot, so kann die Schulleitung der Heilpädagogischen Schule Baselland eine Anfrage betreffend Aufnahme dem nächst näheren Standort zu weisen.