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Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde ist
verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und
das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Ihre Partner
bei der Durchführung dieser Aufgaben sind die
Kantone, die Regionalen
Arbeitsvermittlungszentren, die Logistikstellen
für arbeitsmarktliche Massnahmen und die
Arbeitslosenkassen. Ganz nach dem Motto
"Hauptsache Arbeit" bekämpft die Schweizerische
Arbeitsmarktbehörde mit ihren Partnern die
Arbeitslosigkeit. Sie sorgt für ein angemessenes
Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche
Wiedereingliederung der Stellensuchenden in den
Arbeitsmarkt. Dabei sucht und fördert sie die
Zusammenarbeit zwischen den
arbeitsmarktrelevanten
Institutionen. Sie schützt die Arbeitnehmenden in
den Bereichen der Arbeitsvermittlung und des
Personalverleihs. Und sie vertritt die Schweiz in
internationalen Belangen. Weitere Informationen
finden Sie in unserer Broschüre "Hauptsache
Arbeit".