Unsere Anwälte beraten Privatpersonen und Unternehmen im deutschen und schweizerischen Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, bei der Firmengründung und beim grenzüberschreitenden Forderungseinzug. Durch die Zulassung sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz können wir Sie zudem in beiden Ländern vor Gericht vertreten.