Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Rechtsangelegenheit, insbesondere auf binationale Scheidungen Deutschland Schweiz. Oftmasl ist es entscheiden, in welchem Land die Scheidung anhängig gemacht wird und welches Recht Anwendung findet. Wir beraten Sie umfassend und zu Ihrem Vorteil bei ihrer Trennung, Scheidung, dem Unterhalt, Kinderbelangen im deutschen, schweizerischen und internationalen Familienrecht und Erbrecht.