Anwälte für Schuldbetreibung und Konkursrecht Schweiz - Deutschland
SchKG in der Schweiz und in Deutschland
Die Anwälte unserer Kanzlei in der Stadt Zürich, Schweiz sind Experten für das Konkursrecht und die Schuldbetreibung (SchKG). Wir vertreten und beraten Unternehmen und Privatpersonen aus der ganzen Schweiz und Deutschland (Basel, Zug, Bern, Luzern, Aarau, St. Gallen, Winterthur, München, Köln, Berlin, Frankfurt, Hamburg...) Die Abkürzung SchKG steht für den Fachbegriff Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht. In der Schweiz werden diese durch das Bundesgesetz über den Konkurs und die Schuldbetreibung geregelt. Die Durchsetzung von schweizerischen und deutschen Zwangsvollstreckungen und Forderungen gehört zu unserer Kernkompetenz. Durch den richterlichen Urteilsspruch stellt der Richter fest, dass eine gewisse Summe geschuldet ist. Doch wie kann der Rechtssuchende auf das vom Richter zugesprochene Vermögen zugreifen bzw. wie kann er die Forderung beim Schuldner eintreiben? In der Schweiz muss i.d.R. vorgängig eine Betreibung auf Pfändung oder Konkurs eingeleitet werden. Die Arrestierung (Arrest) von Konti und Vermögenswerten ist ebenfalls im SchKG geregelt. Dadurch erhält der Gläubiger die Option, das Vermögen des Schuldners zwischenzeitlich zu blockieren. Damit wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte bzw. die Geldmittel nicht entzogen werden, so dass der Durchsetzung seiner Forderung nichts mehr im Weg stehen sollte.
Die Betreibung in der Schweiz und in Deutschland
Das Eintreiben von Forderungen ist im Schweizer Rechtssystem klar geregelt. Voraussetzung für das Eintreiben einer Forderung ist, dass der Wohnsitz oder der Geschäftssitz des Schuldners in der Schweiz liegt. Mit Hilfe eines Zahlungsbefehls kann die Einforderung durch den Staat (das zuständige Betreibun