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- www.bvger.ch
- Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14,T 41 (0)58 705 26 26, F 41 (0)58 705 29 80,E-mail: info@bvger.admin.ch
- Ablösung der bisherigen Rekurs- undSchiedskommissionen, Übernahme der Aufgaben derBeschwerdedienste der Departemente, Umsetzung derallgemeinen Rechtsweggarantie für Bereiche desBundesverwaltungsrechts (früher Bundesrat /Departement)
www.bvger.ch
Die Hauptaufgabe des Bundesverwaltungsgerichts bildet folglich die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Das Gericht entscheidet Beschwerden gegen Verfügungen eidgenössischer Instanzen und urteilt als erste Instanz über gewisse Klagen aus dem Bundesverwaltungsrecht. Die Verfügungen der im Gesetz aufgezählten Vorinstanzen des Bundes können in der Regel direkt mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der verwaltungsinterne Beschwerdeweg entfällt, ausser dort, wo er spezialgesetzlich vorgesehen ist. In diesen Ausnahmefällen ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erst gegen den Beschwerde- bzw. Einspracheentscheid zulässig.
Die Hauptaufgabe des Bundesverwaltungsgerichts bildet folglich die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Das Gericht entscheidet Beschwerden gegen Verfügungen eidgenössischer Instanzen und urteilt als erste Instanz über gewisse Klagen aus dem Bundesverwaltungsrecht. Die Verfügungen der im Gesetz aufgezählten Vorinstanzen des Bundes können in der Regel direkt mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der verwaltungsinterne Beschwerdeweg entfällt, ausser dort, wo er spezialgesetzlich vorgesehen ist. In diesen Ausnahmefällen ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erst gegen den Beschwerde- bzw. Einspracheentscheid zulässig.
URL 1 : | www.bvger.ch |
Adresse : | Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14,T 41 (0)58 705 26 26, F 41 (0)58 705 29 80,E-mail: info@bvger.admin.ch |
Dienstleistungen : | Ablösung der bisherigen Rekurs- undSchiedskommissionen, Übernahme der Aufgaben derBeschwerdedienste der Departemente, Umsetzung derallgemeinen Rechtsweggarantie für Bereiche desBundesverwaltungsrechts (früher Bundesrat /Departement) |
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